Beschreibung
Bauernhaus mit Stadel
Dieses ca. 1892 erbaute Haus steht in der gepflegten Ortschaft Wulzeshofen, eine Katastralgemeinde von Laa an der Thaya.
Es teilt sich auf in Vorraum, Küche, Zimmer, 1 Zimmer ohne Fenster - ideal als Schrankraum, eine Veranda, Speis, Bad und WC. Der Innenhof ist uneinsehbar, dort findet man auch noch Nebenräume. Vom Innenhof kommt man in den ca. 60 m² großen, gepflegten Stadel, der auch von hintaus befahren werden kann.
Hinter dem Stadel befindet sich noch ein großes Grundstück das an der hinteren Grenze von einem asphaltierten Weg befahrbar ist.
Das Haus ist gepflegt, das Dach wurde heuer von einer Fachfirma überstiegen.
Geheizt wird mit einer Elektroheizung oder einem Küchenofen für feste Brennstoffe. Ein weiterer Rauchrohranschluss ist für eine weitere Heizung vorhanden. Die Fenster wurden in den 80ern getauscht.
Seitens Bauamt Laa an der Thaya liegen aufgrund des Alters keine Pläne bzw. sonstige Unterlagen auf!
In Wulzeshofen gibt es einen Kindergarten und eine Volksschule, ein Gasthaus, 2 Autohäuser mit Werkstatt, usw. Mehr dazu unter www.wulzeshofen.at
Wulzeshofen ist eine Katastralgemeinde der Schul- und Thermenstadt Laa an der Thaya, dort befindet sich der nächste S-Bahn-Anschluss (ca. 8 Kilometer) und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Mehr dazu unter www.laa.at
Die angegebene Wohnfläche entspricht der Nutzfläche iSd MRG § 17 (2).
WIR SENDEN IHNEN GERNE AUF ANFRAGE WEITERE INFORMATIONEN!
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Angaben zur Person (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail) bearbeiten können.
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Besichtigungen sind mit dem jeweils zuständigen Betreuer möglich.
Die sorgfältigen Recherchen des Immobilienmaklers haben ergeben, dass keine weiteren Unterlagen im Bauakt der Gemeinde aufliegen.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposee ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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