Beschreibung
Zum Verkauf steht ein attraktives Baurechtsgrundstück mit ca. 370 m² Fläche im beliebten 22. Wiener Gemeindebezirk. Die Lage überzeugt durch eine ausgezeichnete Infrastruktur sowie die Nähe zu wichtigen Alltagspunkten (POI: Nähe U1-Station Kagran/ Umgebung Alte Donau).
Dank der Bebauungsbestimmungen W1, einer maximalen Gebäudehöhe von 6 Metern sowie der offenen oder gekuppelten Bauweise bietet dieses Grundstück vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten.
Besonders attraktiv: Es sind bis zu zwei Wohneinheiten realisierbar – ideal für Eigennutzer, Bauträger oder als Investmentprojekt.
Die Highlights des Grundstücks auf einen Blick:
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Grundstücksgröße: ca. 370 m²
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Bebaubarkeit: Widmung W1
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Bauweise: offen oder gekuppelt
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Gebäudehöhe: bis zu 6 m
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Bis zu 2 Wohneinheiten möglich
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Ruhige, grüne Wohnlage im 22. Bezirk
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Sehr gute Verkehrsanbindung (POI: Nähe U2-Hardeggasse)
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Nähe zur Alten Donau, Naherholungsgebiete und Freizeitmöglichkeiten in unmittelbarer Umgebung
Dieses Baurechtsgrundstück bietet Ihnen die perfekte Grundlage, um Ihren persönlichen Wohntraum zu verwirklichen oder ein attraktives Entwicklungsprojekt umzusetzen.
Baurechtszins: € 5.500,00 / Jahr auf 40 Jahre. Kann auf 100 Jahre verlängert werden!
DAZU kommt noch zusätzlich ein zweites Grundstück am Wasser an der oberen alten Donau dazu. Die Pacht beträgt € 800,00/Jahr. Es ist direkt in der ersten Reihe an Wasser und man kann dies als Badehütte, Lagerfläche oder Abstellplatz für Autos nutzen.
Weitere Informationen auf Anfrage.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Gerhard Zangger unter der Mobilnummer +43 660 531 74 20 und per E-Mail unter zangger@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
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