Beschreibung
Diese sanierungsbedürftige 2-Zimmer Wohnung in idealer Ruhelage am Brigittaplatz vermittelt Ihnen ein ausgezeichnetes Wohngefühl. Sie befindet sich in der 2. Etage eines gepflegten Altbaus mit Lift und bietet eine Fläche von rund 68 m². Mit der einen oder anderen Sanierungsmaßnahme, je nach Ihren Bedürfnissen, entwickelt sich hier Ihr neues bezauberndes Zuhause. Der charmante Brigittaplatz mit altem Baumbestand und bezaubernder Kirche, bietet von allen Fenstern aus ein optisches Highlight. Für den Kaufpreis von EUR 289.000,00 erhalten Sie ein unvergleichliches Wohngefühl und ein Zuhause, das Sie immer wieder mit Freude erfüllen wird.
Eckdaten:
WNFL: 68,50 m²
Zimmer: 2
Badezimmer mit Dusche & WC
Küche: Nische mit Anschlüssen für eine Einbauküche
Stock: 2
Heizung: Gasetagenheizung
Keller: vorhanden
Lift: ja
Kosten:
Kaufpreis: EUR 289.000,00
Provision: 3% vom Kaufpreis zzgl. 20% USt.
Vertragserrichter: Herr Mag. Florian Stiglitz, Tuscher Schmidt Rechtsanwälte GmbH, Weihburggasse 30/3a, 1010 Wien
Kaufvertragserrichtung: 1,5 % des Kaufpreises zzgl. 20% USt. und Barauslagen
Grundbuchseintragung: 1,1% des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer: 3,5% des Kaufpreises
Monatliche Kosten:
Betriebskosten: € 184,75 inkl. Rep. Rücklage und Ust.
Reparaturrücklage: € 67,06/Monat
Vorhandene Rücklagen: ca. EUR 20.000,00
Für weitere Fragen oder eine Besichtigung steht Ihnen Herr DI Constantin Mayer
unter 0676 6607829 oder unter cm@wohnkonzept.immo gerne zur Verfügung.
Besuchen Sie auch unsere Homepage www.wohnkonzept.immo und finden Sie weitere, exklusive Angebote!
Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die Firma WOHNkonzept Real Estate GmbH eine Käufer-Maklerprovision in Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. 20% Ust. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Wir halten fest, dass Ihnen dieses Objekt erstmals durch unsere Tätigkeit als Immobilienmakler bekannt wurde. Falls Ihnen dieses Objekt bereits als verkauf- oder vermietbar bekannt ist, ersuchen wir innerhalb von 3 Werktagen um Ihre schriftliche Nachricht, ansonsten gilt die Provisionsregelung als vereinbart. Ausdrücklich vereinbart wird dieser Provisionsanspruch in gleicher Höhe auch für die in § 15 MaklerG vorgesehenen Fälle (Unterlassung eines notwendigen Rechtsaktes wider Treu und Glauben, Abschluss eines zweckgleichen Geschäftes, Abschluss mit einem Dritten aufgrund der Weitergabe der Abschlussmöglichkeit, Ausübung eines Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittrechtes). Bei den Größen und Ertragsangaben handelt es sich um von Abgeber/in (Eigentümer/in bzw. Hausverwaltung) zur Verfügung gestellte Informationen. Die Angaben wurden von uns kontrolliert, eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Letztstand müssen wir allerdings ausschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Abgeber und dem Immobilienmakler ein wirtschaftliches bzw. familiäres Nahverhältnis besteht und der Immobilienmakler auch für diesen tätig ist (Doppelmakler).
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