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Cafe Restaurant-Konditorei-Eissalon-Catering

keine Angabe / Wien
200 m2
Nutzfläche
€ 2.225,00
Nettomiete

Beschreibung

Geschäftslokal - Gastronomie in sehr guter Lage zu vermieten !


Zur Weitergabe gelangt ein vielseitig nutzbares gut eingeführtes Gastronomielokal in frequentierter Lage in 1150 Wien, Mariahilferstraße.

Eckdaten:

  • Gesamtfläche: ca. 200 m²
  •  Neu renovierter Gastraum
  •  Zwei Küchen: Restaurantküche & Eissalon-/Konditoreiküche neu
  •  Lagerfläche & Personaltoilette
  •  Gaszentralheizung
  •  Sämtliche Betriebsanlagengenehmigungen vorhanden
  •  Klimatisierte Küche und Gasträume     
  •  Gaszentralheizung           
  •  Soundsystem im Gastraum
  •  Absolut komplett ausgestattet
  •  Unbefristeter Mietvertrag
  •  Voll ausgestattete Gastronomieküchen
  •  Flexible Nutzungsmöglichkeiten
  •  Top-Adresse in einer der beliebtesten Einkaufsstraßen Wiens

ALLES NEUWERTIG !

Mietkonditionen:

  • Miete: € 2.670,- brutto inkl. aller Abgaben
  • Unbefristeter Mietvertrag, ev. auch Betriebsübernahme inkl. GmbH 
  • Kaution: 3 BMM

Ablöse auf Anfrage !

Lage & Umfeld:

• Sehr gute Frequenz: Schulen, Büros, Firmen, Pensionistenheim in unmittelbarer Umgebung, Geschäftslokale, Straßenbahn direkt gegenüber. Gute öffentliche Verkehrsanbindung

• Verkehrsberuhigte Zone entsteht voraussichtlich 2027 – zusätzliche Steigerung der Kundenfrequenz und dadurch Möglichkeit zu einem neuen großen Gastgarten
 

Es wird darauf hingewiesen, dass die angeführten Daten auf Informationen des Abgebers oder Dritten (z.B. Behörden) beruhen, sodass für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann!

Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.

Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)

AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN !

 

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Letzte Änderung: 19.10.2025, 16:48:03 Uhr; Referenz-Nummer: 2350