Beschreibung
Sie sind auf der Suche nach einem Marktstand? Wir haben eine vielversprechenden Immobilie in zentraler Lage im bekannten Volkertmarkt im 2. Wiener Bezirk für Sie! Dieses charmante Lokal steht zur Übergabe mit einer Investablöse von nur 139.000,00 € netto VB bereit!
Der Marktstand ist für „Lebensmittelhandel inkl. Nebenrechte“ genehmigt.
Das Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent
Folgende Regelung gibt es diesbezüglich von Seiten der Wirtschaftskammer:
Die Anmeldung des freien Gewerbes "Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent“ berechtigt zum Handel mit beinahe sämtlichen Waren. Das "Handels- und Handelsagentengewerbe“ beinhaltet aber auch das Gewerbe der Handelsagenten (Vermittlung oder Abschluss von Warenhandelsgeschäften in fremdem Namen und für fremde Rechnung zwischen Unternehmen) sowie den Direktvertrieb (Vermittlung oder Abschluss von Warenhandelsgeschäften in fremdem Namen und für fremde Rechnung zwischen Direktberater und Privatpersonen).
Grenzen des Handelsgewerbes
Bitte beachten Sie, reglementierte Handelsgewerbe sind nicht von der freien Handels- und Handelsagentengewerbeberechtigung umfasst!
- Reglementierte Handelsgewerbe erfordern die Erbringung eines eigenen Befähigungsnachweises – diese sind:
- Waffenhandel
- Handel mit pyrotechnischen Artikeln, Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln
- Drogistengewerbe
- Handel mit Medizinprodukten
- Großhandel mit Arzneimitteln & Giften
- Versicherungsagenten
- „Immobilienhandel“ (Immobilienmakler)
- Sondervorschriften bestehen beispielsweise für den Verkauf von
- Tabakwaren nach dem Tabakmonopol-Gesetz
- Abgabe von Arzneimitteln nach dem Arzneimittel-Gesetz
- Handel mit Tieren/Haltung von Tieren
- Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, sowie Altwarenhandel
Nebenrechte
Die Nebenrechte räumen Gewerbetreibenden das Recht ein, bestimmte Tätigkeiten anderer Gewerbetreibender auszuüben, ohne dass dafür eine zusätzliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist.
Spezielle Nebenrechte bestimmter Handelsgewerbe (§ 154 GewO)
- Kleinhandel mit Lebensmitteln
Lebensmitteleinzelhändlern steht das Recht zu, Speisen in einfacher Art zu verabreichen und nichtalkoholische Getränke und Bier auszuschenken, wenn hierbei nicht mehr als acht Verabreichungsplätze (zum Genuss von Speisen und Getränken bestimmte Plätze) bereitgestellt werden.
Weiters sind sie berechtigt, vorparierte Stücke Frischfleisch von nicht mehr als zehn Kilogramm zu zerteilen und zu verkaufen.
- Handel mit Schmuck und Juwelen
Juweliere sind auch zum Stechen von Ohrläppchen unter Verwendung von sterilen Einweg-Ohrlochknöpfen nach vorheriger Hautdesinfektion sowie zur Anbringung eines künstlichen Zahn- oder Hautschmuckes (Kristall) mittels Klebstoff berechtigt.
- Handel mit Parfümeriewaren
Gewerbetreibende die den Handel mit Parfümeriewaren ausüben, sind auch zu Schminktätigkeiten berechtigt.
Außerdem handelt es sich bei einem Kauf um ein Superädifikat!
Die Räumlichkeiten selbst bieten eine ansprechende Atmosphäre für Ihre Gäste, mit einer Fläche von 35m², die sich ideal für ein gemütliches Café, eine trendige Bar oder ein charmantes Bistro eignet. Die moderne Einrichtung und das stilvolle Interieur schaffen eine einladende Umgebung, die Ihre Kunden immer wieder besuchen möchten.
Die Betriebsanlagengenehmigung ist vorhanden.
Nicht zuletzt bietet der Kauf dieses Standortes in Wien eine ideale Gelegenheit für eine langfristige Investition.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und stehen Ihnen gerne für etwaige Fragen zu Verfügung!
Lagebeschreibung
Die Immobilie befindet sich im Bezirk Leopoldstadt, in der Nähe des Stadtzentrums von Wien. Sie liegt in einer belebten Gegend mit vielen Geschäften, Restaurants und Cafés. In unmittelbarer Nähe gibt es auch eine Vielzahl von medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Apotheken, eine Klinik und ein Krankenhaus. Für Familien mit Kindern gibt es mehrere Schulen und Kindergärten in der Umgebung, darunter auch eine Höhere Schule. Einkaufsmöglichkeiten sind ebenfalls in