Beschreibung
Attraktive Anlageimmobilie in der Bezirkshauptstadt Fürstenfeld, Oststeiermark
Ich freue mich auf Ihren Anruf
Franz Lind 0699 1008 5785, 01 526 26 36 13
Diese wertvolle Anlage in der charmanten Bezirkshauptstadt Fürstenfeld bietet eine hervorragende Gelegenheit für Investoren. Das Objekt umfasst insgesamt 12 Wohnungen sowie 6 vermietete Kfz-Stellplätze. Bis auf eine Einheit sind sämtliche Wohnungen derzeit befristet vermietet, was Flexibilität für zukünftige Entwicklungen oder Neuvermietungen ermöglicht.
Die Wohnungsgrößen variieren zwischen 64 und 88 Quadratmetern, ideal für Singles, Paare oder kleine Familien. Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand und wurde laufend instandgehalten. Der Reparaturfonds per Dezember 2024 beträgt 56.326,96 EUR, was eine solide Rücklage für zukünftige Instandhaltungen darstellt.
Die aktuellen Jahresmieteinnahmen belaufen sich auf 60.300,- EUR und unterstreichen somit die solide und lukrative Ertragskraft dieser Immobilie.
Lage und Highlights:
Lage in Fürstenfeld: Die Immobilie befindet sich in der lebendigen Bezirkshauptstadt, die durch ihre gute Infrastruktur besticht.
Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte, Banken und öffentliche Verkehrsmittel sind bequem erreichbar.
Freizeit und Erholung: Die Stadt bietet zahlreiche Naherholungsgebiete, kulturelle Veranstaltungen und eine lebendige Gemeinschaft.
Verkehrsanbindung: Gute Anbindung an die Autobahn und den öffentlichen Nahverkehr ermöglichen eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Regionen.
Diese Anlageimmobilie vereint eine stabile Einkommensquelle mit einer attraktiven Lage in der Oststeiermark. Für weitere Informationen oder eine Besichtigung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Ich freue mich auf Ihren Anruf
Franz Lind 0699 1008 5785, 01 526 26 36 13
Energieklasse: HWB 80,30kWh/m2a
Keine Gewähr bei Abweichungen der Flächen und Preise etc.
Im Falle des Zustandekommens eines Kaufvertrages, ist an uns die gesetzliche Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer laut der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregel für Immobilienmakler (BGBI. 297/1996), zu bezahlen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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