Beschreibung
Doppelhaushälfte mit traumhaftem Blick auf den Attersee in Nußdorf am Attersee zu mieten
In absolut idyllischer Lage in Nußdorf am Attersee gelangt eine charmante Doppelhaushälfte zur Vermietung. Das Haus bietet auf zwei Ebenen ca. 84 m² Wohnfläche und besticht durch eine gelungene Raumaufteilung sowie ein besonders wohnliches Ambiente. Vom Balkon im Dachgeschoss genießen Sie einen traumhaften, unverbaubaren Blick auf den glitzernden Attersee. Die Immobilie eignet sich ideal für Paare oder kleine Familien, die das Leben in einer der schönsten Regionen des Salzkammerguts genießen möchten. Optional kann das Haus voll möbliert übernommen werden – einem sofortigen Einzug steht somit nichts im Wege.
Im Erdgeschoss erwartet Sie ein großzügiges Wohnzimmer mit direktem Zugang auf die sonnige Terrasse sowie ein gemütlicher Kaminofen, der an kühleren Tagen für eine besonders behagliche Atmosphäre sorgt. Die Einbauküche ist funktional ausgestattet. Ein kleiner Garten mit Grillstelle bietet zusätzlichen Freiraum für entspannte Stunden im Freien. Die Heizung erfolgt elektrisch; zusätzlich kann mit dem Kaminofen im Wohnzimmer geheizt werden.
Im Dachgeschoss befinden sich zwei Schlafzimmer sowie das Badezimmer, das mit einer Badewanne ausgestattet ist. Vom Schlafzimmer aus gelangen Sie auf einen kleinen Balkon, von dem aus sich ein wunderschöner Blick über den Attersee und die umliegende Landschaft eröffnet. Ein Abstellplatz direkt am Haus ist ebenfalls vorhanden.
Die Lage in Nußdorf am Attersee besticht durch ihre Ruhe und Naturverbundenheit bei gleichzeitig guter Infrastruktur. Der See sowie Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und zahlreiche Freizeitangebote befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind bequem erreichbar.
Die Mietdauer beträgt 3 Jahre. Haustiere sind nur nach Vereinbarung möglich. Als Sicherheit wird eine Kaution in Höhe von drei Bruttomonatsmieten verlangt.
Besichtigungen sind nach individueller Terminvereinbarung möglich.
Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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