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Einfamilienhaus in ruhiger Lage

2136 Laa an der Thaya / Niederösterreich
135 m2
Wohnfläche
5
Zimmer
612 m2
Grundfläche
€ 179.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Einfamilienhaus in ruhiger Lage

Dieses gepflegte Haus wurde ca. 1951 errichtet und ca. 1963 aufgestockt. Es verfügt über ca. 135 m² Wohnnutzfläche und steht auf ca. 612 m² Eigengrund.

Von der Einfahrt kommt man in die Garage mit Geräteschuppen, ins Wohnhaus und in den schönen, naturbelassenen Garten.

Im Erdgeschoß kommt man durch den Vorraum in ein Bad, WC, Abstellraum und 3 Zimmer und über die Stiegen ins Obergeschoß. Dort findet man ein Bad mit WC, ein Zimmer, einen großen Wohn- Essbereich und Küche. Pläne sind bei den Fotos ersichtlich, allerdings wurden im Obergeschoß Änderungen vorgenommen (Bad/WC, Stiegenaufgang) und die vorgesehene Terrasse wurde stattdessen durch Wohnraum/Küche erweitert.

Geheizt wird mit einer Elektroheizung, im Wohn- Essbereich gibt es noch einen Anschluss für einen Kaminofen. Der Gasanschluss der EVN ist bereits ins Haus eingeleitet. Die Fenster und die Eingangstüre wurden 1986 getauscht.

Die Schul- und Thermenstadt Laa/Thaya verfügt über eine gute Infrastruktur (mehr dazu unter www.laa.at), das Stadtzentrum ist über schöne Fuß- und Radwege zu erreichen. Zum Bahnhof sind es ca. 600 Meter, ebenso befindet sich dort ein SPAR, Arzt, Lokal, etc.. Auf der Nordautobahn A5 ist man in ca. 30 Autominuten (ca. 37 Kilometer).

Die angegebene Wohnfläche entspricht der Nutzfläche iSd MRG § 17 (2).

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Besichtigungen sind mit dem jeweils zuständigen Betreuer möglich.
Die sorgfältigen Recherchen des Immobilienmaklers haben ergeben, dass keine weiteren Unterlagen im Bauakt der Gemeinde aufliegen.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposee ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart. Wir weisen darauf hin, dass wir als Einzel- oder Doppelmakler tätig sind, sowie ein wirtschaftliches und/oder familiäres Naheverhältnis zum Abgeber bestehen kann.

 

 

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Letzte Änderung: 15.07.2026, 08:02:34 Uhr; Referenz-Nummer: 1658/3686