Beschreibung
Diese gepflegte Gewerbefläche mit einer großzügigen Fläche bietet ideale Voraussetzungen für Ihr gastronomisches Konzept. Die Immobilie besticht durch ihre hervorragende Lage im Zentrum de 12. Bezirk's von Wien und ist perfekt geeignet für ein Restaurant, Café oder andere gastronomische Einrichtungen.
Objektdaten: Nutzfläche 132 m² + Keller 70 m² + Innenhof (ausbaufähig), Plätze: 25 im Innenraum. Garten mit 24 Plätzen jährlich nutzbar, mtl. 65 €.
Mietvertrag unbefristet, mtl. Miete inkl. BK und USt 6.831,76 €, keine Kaution, keine Lieferantenverpflichtungen, Heizung mit Gas.
Ausstattung neuwertig, ca 1 Jahr alt. Hierfür wird eine Ablöse verlangt. Alle Befunde für Elektro, Gas Lüftung und Therme vorhanden.
Das gepflegte Ambiente garantiert eine einladende Atmosphäre für Ihre Gäste und schafft die Basis für ein erfolgreiches Geschäft. Ein weiteres Highlight ist die ausgezeichnete Verkehrsanbindung.
Die Umgebung überzeugt zudem durch eine ideale Infrastruktur: In unmittelbarer Nähe finden Sie Arztpraxen, Apotheken, Schulen, Kindergärten sowie Supermärkte und Bäckereien. Diese Kombination garantiert ein hohes Kundenaufkommen und eine vielfältige Zielgruppe, die Ihren Betrieb regelmäßig besucht.
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um Ihr Gastgewerbe in einem sehr gut frequentierten Wiener Bezirk zu etablieren. Die gepflegte Immobilie, die erstklassige Lage und die umfassende Infrastruktur bieten Ihnen beste Voraussetzungen für nachhaltigen Erfolg.
Es wird darauf hingewiesen, dass die angeführten Daten auf Informationen des Abgebers oder Dritten (z.B. Behörden) beruhen, sodass für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann!
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN !