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Exklusives Wohnangebot am Stadtrand von Salzburg – Bergheim

5101 Bergheim / Salzburg
202 m2
Wohnfläche
5
Zimmer
€ 2.997,00
Bruttomiete

Beschreibung

Beschreibung:

Diese top-renovierte 5-Zimmer-Wohnung liegt am Ortsrand von Bergheim, unmittelbar vor den Toren Salzburgs. Die Lage vereint idyllische Ruhe mit perfekter Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel und der Autobahnanschluss Salzburg-Nord sind in wenigen Minuten erreichbar.Die Wohnung verfügt über ca. 202 m² Wohnfläche und überzeugt durch ihren großzügigen Wohn- und Essbereich mit offener Küche. Ein eigener Bereich für den Einbau eines amerikanischen Kühlschranks ist bereits vorbereitet. Ein besonderes Highlight ist die westseitige Terrasse mit ca. 63 m², die einen traumhaften Blick in die umliegende Landschaft sowie auf die Stadt Salzburg bietet.Das Badezimmer ist modern ausgestattet mit einer großzügigen Walk-in-Dusche, Badewanne und Doppelwaschbecken. Zudem stehen ausreichend Stauraum und ein eigener Waschmaschinenanschluss zur Verfügung. Vor dem Objekt befinden sich zahlreiche Besucherparkplätze, die sich auch ideal für Kundenbesuche eignen. Der Wohnung zugeordnet ist außerdem eine große, private Garage.  Großzügiges Wohnen mit Mehrwert wartet auf Sie! Diese charmante 5-Zimmer-Wohnung besticht durch ihre individuelle Gestaltungsmöglichkeit und sorgt so für Behaglichkeit sowie einen optimalen Wohnkomfort. Die Wohnung kann jederzeit besichtigt werden. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Besichtigungstermin für diese charmante 5-Zimmer-Terrassenwohnung.

Sonstiges:

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen des Abgeberschutzes nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten bearbeiten können.

Allgemeines:

Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt. Für Angaben und Auskünfte, die uns von Eigentümerseite und Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen. Dieses Angebot ist unverbindlich und freibleibend; Zwischenverwertung und Irrtum vorbehalten.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 23.10.2025, 15:28:42 Uhr; Referenz-Nummer: 576