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Friseurstudio

1150 Wien
3
Zimmer
€ 1.008,53
Nettomiete

Beschreibung

Dieses charmante Friseurstudio im 15. Bezirk bietet Ihnen auf einer Fläche von ca. 44 m² eine hervorragende Gelegenheit, Ihr eigenes Geschäft zu betreiben. Der Mietvertrag ist unbefristet, was Ihnen langfristige Planungssicherheit gibt. Der monatliche Mietpreis beträgt 1.210 € und umfasst bereits die Betriebskosten sowie die Umsatzsteuer.
Das Studio ist vollständig ausgestattet und bereit zur sofortigen Nutzung. Vor ca 1 Jahr wurde die gesamte Einrichtung erneuert, einschließlich moderner Möbel und hochwertiger Geräte, die im Ablösepreis von 30.000€ enthalten sind. Die neue Gastheizung sorgt für eine angenehme und effiziente Wärme, ideal für ein komfortables Ambiente während der Behandlung Ihrer Kunden.

Geräteliste
Auf Anfrage!

Lage:
Das Geschäftslokal liegt im lebendigen 15. Bezirk von Wien, die öffentliche Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés, die für zusätzlichen Kundenverkehr sorgen. Der Bezirk bietet eine ideale Kombination aus urbanem Lebensstil und ruhigen Wohngegenden, was ihn zu einem attraktiven Standort für Ihr Kosmetikstudio macht.

Mietvertrag:
Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen, die mtl. Gesamtmiete inkl. BK und USt beträgt dzt. 1.210 €.
Kaution: 3 BMM.
Ablöse: VB: 30.000€ netto!

Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom dzt. Hauptmieter zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.

Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kauf-/Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.

Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss §7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)

AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!

Lagebeschreibung

Nähe Stadthalle

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 12.05.2025, 18:16:52 Uhr; Referenz-Nummer: 2146