Beschreibung
RESTAURANT UND IMBISS,
ZUSAMMENLEGBAR, ODER SEPARAT NUTZBAR
Ein gemeinsamer, unbefristeter Mietvertrag
D I E B I L D E R E N T S P R E C H E N N I C H T D E M D E R T Z E I T E N Z U S T A N D !
Objekt
Das Restaurant bietet dzt. Platz für ca 40 Personen + Schanigarten ca 10 Pers.
Der Imbiss verfügt über 8 Plätze.
Ein zweiter Schanigarten ist möglich,
wenn eine eigene Firma den Imbiss betreibt.
(Untervermietung an eine separate, uU.eigene, Firma)
Ausstattung
Es ist ein gewisser Investitionsbedarf gegeben.
- Neugestaltung des Lokals
- Lüftung für das kleine Lokal und für die Küche dort
- Umbau und Wiederzusammenlegung der Lokale
. Neugestaltung des Schanigartens,
- Antrag auf Verdollelung des Schanigartens ( bei "Untervermietung" des Imbisses)
(dzt sind's 2 Parkplätze)
- Komplettierung der Küchenasstattung
- Komplettierung der Vorbereitungsraumausstattung
- Einrichtung erneuern
- Ausmalen
- Firmenschilder neu schaffen
Es ist kein Bier- oder Lieferantenvertrag zu übernehmen!
Es ist eine aufrechte Betriebstättengenehmigung selbstverständlich vorhanden.
Die Bar ist mit Barpult und großartiger Kaffeemaschune und allen Schikanen zur Verfügung.
Die Küche hat einige Gerätschaft.
Es gibt einen separaten Zugang - ideal ür Lieferungen. dieser ist im Grundriss nicht eingetragen!)
Die Heizung ist eine Gasetagenheizung.
Eine Lüftungsanlage ist selbstverständlich vorhanden.
(alledings dzt. nicht für das kleine Lokal und nicht für die Küche)
Zwei trockenr Kellerabteile mit je ca.4m" sind mit dem Lift erreichbar.
Miete
Zukünftige Bruttomiete: € 2.400 inkl BK und UST
Kaution 3 BMM
angemessene Ablöse
Provision: 3 BMM inkl 20% USt
Lage und Umgebung
Mitten im Zehnten! :)
Die infrastrukturelle Versorgung ist gut.
Die Verkehrsanbindung ist auch gut.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Elemér Szüts unter der Mobilnummer +43 664 11 888 16 und per E-Mail unter szuets@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
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