Beschreibung
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Violette Schrift: Leistung durch Mieter
WÄNDE BESTAND & WÄNDE NEU (TRENNUNG
HERSTELLUNG GEWERBEFLÄCHEN)
Tragende Außenwände Bestand in Stahlbetonausführung bzw. Betonfertigteilen.
Tragende Innenwände und Stützen Bestand aus Stahlbeton bzw. Betonfertigteilen
inkl. einer einseitigen Gipskartonvorsatzschale wo erforderlich. Die Innenliegende Wände zur Trennung der Gewerbeflächen werden als Wohnungstrennwand
Trockenbau ausgeführt. Der restliche Innenausbau der Trockenbauwände erfolgt durch den Mieter.
DECKE
Ortbetondecke bzw. Fertigteildecke inkl. Bewehrung Bestand nach statischen Erfordernissen.
ALUFENSTER / PFOSTEN-RIEGELKONSTRUKTION
ERDGESCHOSS (GEWERBEFLÄCHE EHEMALIGE
BETTEN REITER)
Aluminiumfenstersystem beschichtet (Farbe lt. Architekt bzw. lt. Bestand) mit Wärme-
und Schallschutzverglasung lt. Bauphysik. Öffenbare Elemente und Zugänge incl. Windfang, Fenstergriffe in weiß oder Edelstahl.
Die Lüftungsflügel bzw. Brandrauchentlüftungen in der Pfosten-Riegelkonstruktion sind entsprechend den Behördenvorschiften bzw. gemäß den Einreichplänen
durch den Vermieter auszuführen.
ELEKTROINSTALLATION
(die erforderliche Leistungsreserve ist vor Mietvertrag den Vermieter zur Abstimmung
mit dem Netzbetreiber EVN (bekanntzugeben )
Die Gewerbefläche ist mit Starkstrom (400 V) bis zu einem zentralen Punkt in der Geschäftsfläche verkabelt.
Die Zuleitung ist auf die durch den Mieter angegebene Leistung anzupassen. Messung erfolgt über Messwandler oder Zähler.
Die Verkabelung samt erforderlichen
E-Verteiler und das anschließen der RWA Lüftungsflügel incl. Zentrale erfolgt durch den Mieter. Eine eventuelle erforderliche BMA wird durch den Mieter errichtet.
Die Beleuchtung samt fertige Elekroinstallation inkl. Schalter und Steckdosenkomplettierung erfolgt durch den Mieter.
BE- UND ENTLÜFTUNG
Es kommt ein zentrales Lüftungsgerät für die Be- und Entlüftung zur Ausführung.
Die Leitungsführung Zu- und Abluft erfolgt bis zur Gewerbefläche. (Schnittstelle Trennwand Gewerbefläche) Erforderliche BSK sowie Brandschutztechnische Abschottung
erfolgt durch den Vermieter.
Die Verteilung der Lüftung innerhalb der Gewerbefläche erfolgt durch den Mieter.
HEIZUNG
Es kommt ein zentrales Lüftungsgerät mit integrierter Wärmepumpe zur Ausführung.
Die Betreibung erfolgt über die Fernwärme St. Pölten bzw. / oder mit einer Außen Einheit für die Wärmepumpe. Heizleistung lt. gültigen Normen.
SANITÄR
Die Gewerbeflächen sind mit Warm- und Kaltwasser bis zu einem zentralen Punkt
im Bereich der vorgesehenen Nassgruppe versorgt. Pro Einheit wird eine Nassgruppe vom Vermieter hergestellt. Die Zählung erfolgt über Miet-Wasserzähler.
Zusätzlich erforderliches Warmwasser (z. B. für Lokal- oder Küchenbetrieb, etc.) ist durch den Nutzer mittels Elektro-Boiler zu errichten.
Nassgruppe HKLS - Ausstattung:
2 Stk. Wand WC mit WC Sitz, Drückerplatte bzw. UP-Spülkasten mit 2-Mengenspültechnik,
2 Stk. Handwaschbecken ca. 60 cm , EH-Armatur mit Kalt – und
Warmwasser, 1 Stk. Dusche 90*90cm (Wanne niedrige Bauweise) inkl. EH-Brausearmatur,
Duschstange, Brauseschlauch und Handbrause, Duschtrennwand aus
Kunststoff. Sanitärobjekte Keramik: z.B.: LAUFEN PRO in Weiß oder glw.
Die Interne
Wandabtrennung der WCs erfolgt durch den Mieter.
FLIESENLEGER NASSGRUPPE
Boden: Produkt FOGGY 30*60 cm white, Verfugung in Manhattan bzw. auf Fliesenfarbe abgestimmt.
Wand: Produkt FOOGY 30*60 cm white, Verfugung in Manhattan bzw. auf Fliesenfarbe abgestimmt.
Höhe mind. 210 cm (ca. 5cm über Zarge)
Restliche Fliesenlegerarbeiten in der Gewerbefläche werden durch den Mieter hergestellt.
INNENZARGE UND INNENTÜR NASSGRUPPE
Liefern und montieren einer Stahlblechzarge inkl. Innentürblatt mit Wabenfüllung.
Oberflächen Weiß beschichtet, mind. 2 Stk. Bänder in Stahl vernickelt. Beschlag:
Hoppe Amsterdam in Edelstahl matt und Rundrosette sowie Badverriegelung.
Restliche Innentüren in der Gewerbefläche werden durch den Mieter hergestellt.
MALER NASSGUPPE
Herstellen eines 2-fachen Dispersionsanstriches samt erforderlichen Grundierungs-und Abdeckarbeiten.
Restliche Malerabreiten in der Gewerbefläche werden durch den Mieter hergestellt.
DECKE NASSGRUPPE
Herstellen einer abgehängte Decke als Trockenbau voll bzw. Ratserdecke inkl. Revisionen nach Erfordernis.
Restliche eventuelle abgehängte Decken in der Gewerbefläche sind durch den Mieter herzustellen.
BODENBELÄGE
Sämtliche Bodenbeläge werden durch den Mieter ausgeführt.
ESTRICH
Bestand (die bestehenden Böden werden vom Vermieter abgebrochen und entsorgt)
SCHLIESSANLAGE UND BRIEFKÄSTEN
Schließanlage System EVVA oder glw. für Geschäftseingangstüren durch den Vermieter.
Sämtliche restlichen Zylinder durch den Mieter.
TÜREN
Alle Eingangstüren (keine Schiebetüren) in das Geschäftslokal werden durch den Vermieter ausgeführt.
Sämtliche Innentüren werden durch den Mieter geliefert und montiert.
MÜLLRAUM
Ein entsprechender Raum incl. der erforderlichen Ausstattung ist durch den Vermieter zu errichten.
MALER/TROCKENBAU
Sämtliche Trockenbauwände und abgehängte Decken werden durch den Mieter ausgeführt.
Sämtliche Malerarbeiten werden von Mieter ausgeführt.
Der Vermieter übergibt die Gewerbefläche Bestand im Rohzustand.
BRANDSCHUTZ
Sämtliche Brandschotte die als Raumabschluss zur Geschäftsfläche notwendig sind, sind durch den Vermieter zu errichten.
LÜFTUNGSZENTRALE EG UND OG
Im EG und OG ist ein Raum für die Lüftungszentrale durch den Vermieter zu errichten.
Dieser Raum ist mit der entsprechenden Beleuchtung, Belüftung, Tektalan an der Decke (Schalldämmung, Wärmedämmung) auszuführen. Estrich Bestand.
WERBUNG
Sämtliche durch den Mieter gewünschte Werbungsflächen sind mit dem Vermieter abzustimmen.
Eventuelle hierfür erforderliche behördliche Genehmigungen sind durch den Mieter zu erlangen.
BEHÖRDLICHE BEWILLIGUNGEN (BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG)
Der Mieter hat für die behördlichen Bewilligungen (Betriebsanlagengenehmigung),die für den vereinbarten Verwendungszweck benötigt werden selbst auf eigene
Kosten – ohne Anspruch auf Ersatz - Sorge zu tragen.
ALLGEMEINES
Der Vermieter behält sich das Recht vor, sämtliche angegebenen Materialien, Bauelemente und Leistungen gegen Gleichwertiges auszutauschen oder zu ändern.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Angaben in der gegenständlichen Leistungsbeschreibung und gegenständlichen Verkaufsplänen deshalb noch nicht verbindlich sind, da jederzeit aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen sowie insbesondere aus Gründen behördlicher Vorschriften
bzw. Vorgaben eine Änderung eintreten kann.
In den Pläne dargestellten Möblierungen sind als Vorschläge anzusehen und in der Leistung des Bauträgers nicht enthalten. Strichliert eingetragene Einrichtung sind
optional und ggf. als Sonderwunsch erhältlich.
DISCLAIMER
Die Geschosspläne sind auf dem Stand der Baueinreichung.
Grundrissänderungen sind auf Grund von Statik, Haustechnik, Elektrotechnik und Elektroversorgungsunternehmen möglich.
Änderungen der Pläne, Wohnungsgrößen, Bauausführung und Ausstattung sowie Druckfehler vorbehalten. Alle Bilder sind Symbolbilder.
FLÄCHEN basieren auf einer ARBEITSAUSGABE, entsprechend können sich die angegebenen Werte noch in jede Richtung verändern.
Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass sämtliche Informationen auf Angaben unseres Abgebers basieren. Die Cardo Immobilienvermittlung GmbH. kann deshalb trotz größter Sorgfalt nicht für die Richtigkeit dieser Angaben haftbar gemacht werden. Für den Fall, dass Sie oder ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen das Objekt käuflich erwerben, wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Provision in Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt an Cardo Immobilienvermittlung GmbH. fällig. Dies gilt auch bei Weitergabe der Informationen Dritte (§15 Maklergesetz). Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des Bundesministeriums für Handel und gewerbliche Industrie, BGBL 297/1996.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.