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HRV - Moderne Doppelhaushälfte, nur 200 m vom Strand entfernt, bei Novigrad

52466 Novigrad / Istarska
173 m2
Nutzfläche
€ 569.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Moderne Doppelhaushälfte, nur 200 m vom Strand entfernt, bei Novigrad

Beschreibung

Zum Verkauf steht eine moderne Doppelhaushälfte in ruhiger Lage, nur 4,5 km von der Stadt Novigrad und 200 m vom Strand entfernt. Dieses Anwesen umfasst 173 m² und besteht aus einer Küche, einem Wohnzimmer, einem internen Abstellraum, drei Schlafzimmern, zwei Bädern und einer Dachterrasse mit herrlichem Blick auf das Meer.

Das Haus verfügt über einen schönen Garten mit 156 m² und bietet zwei Parkplätze. Diese Immobilie zeichnet sich durch hohe Qualität aus, einschließlich hochwertiger Tischlerei und maximaler Energieeffizienz, Fußbodenheizung in allen Räumen, sowie Intimität und Privatsphäre.

Die voraussichtliche Fertigstellung der Bauarbeiten ist für das Frühjahr 2024 geplant. Das Anwesen befindet sich in einer kleinen Touristenstadt und ist aufgrund seiner Lage ideal als Investition für touristische Vermietung und für den privaten Gebrauch.

War Ihre passende Immobilie bisher nicht dabei?

Wir verstehen, wie wichtig es ist, die perfekte Immobilie zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Unabhängig davon, ob Sie nach einer Garconniere oder einer exklusiven Villa suchen, stehen wir Ihnen zur Seite. Durch unsere Partnerschaft mit angesehenen kroatischen Immobilienexperten haben wir Zugang zu einem umfangreichen Portfolio hochwertiger Immobilien.

Wenn Sie an unserem Service interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer +43 660 22 33 405 oder per E-Mail unter immobilien@konex.at.

Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie behilflich zu sein.

Hinweis: Die angegebenen Preise verstehen sich vorbehaltlich Verfügbarkeit und können sich ändern. Bitte kontaktieren Sie uns für die aktuellsten Informationen. Dieses Angebot erfolgt freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt bzw. befindet sich dieser aktuell in Ausarbeitung. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Keine Haftung für Schreibfehler, Fehler oder Informationen.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Letzte Änderung: 08.12.2024, 14:16:05 Uhr; Referenz-Nummer: 7678/88