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HRV - Modernes einstöckiges Haus in Istrien zu verkaufen

52440 Poreč / Istarska
196 m2
Nutzfläche
€ 695.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Modernes einstöckiges Haus in Istrien zu verkaufen

Beschreibung:

Zum Verkauf steht ein modernes einstöckiges Haus in der wunderschönen Region Istrien, nahe der Stadt Poreč und nur 6 Kilometer vom Meer entfernt.

Details zur Immobilie:

  • Lage: In der Nähe von Poreč, Istrien
  • Fläche: 196 m²
  • Zimmer: 3 Schlafzimmer, 2 Bäder, 1 Gäste-WC
  • Wohnbereich: Geräumiges Wohnzimmer mit direktem Zugang zum Außenbereich
  • Küche: Voll ausgestattete Küche mit angrenzender Speisekammer
  • Heizung: Fußbodenheizung und Wärmepumpe

Außenbereich:

  • Swimmingpool: Privater Pool
  • Terrasse: Überdachte Terrasse, ideal für Entspannung und Mahlzeiten im Freien
  • Garten: Schön angelegter Hof

Das Anwesen befindet sich in einer ruhigen Wohngegend, umgeben von anderen Häusern und nur wenige Kilometer vom Zentrum von Poreč entfernt. Dieses moderne Haus bietet eine perfekte Kombination aus Komfort und Eleganz, ideal für Familien oder als Feriendomizil.

Kontaktieren Sie uns: Interessiert an diesem Traumhaus? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins.

Ihr Ansprechpartner:

War Ihre passende Immobilie bisher nicht dabei? Wir verstehen, wie wichtig es ist, die perfekte Immobilie zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Unabhängig davon, ob Sie nach einer Garconniere oder einer exklusiven Villa suchen, stehen wir Ihnen zur Seite. Durch unsere Partnerschaft mit angesehenen kroatischen Immobilienexperten haben wir Zugang zu einem umfangreichen Portfolio hochwertiger Immobilien.

Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie behilflich zu sein.

Hinweis: Die angegebenen Preise verstehen sich vorbehaltlich Verfügbarkeit und können sich ändern. Bitte kontaktieren Sie uns für die aktuellsten Informationen. Dieses Angebot erfolgt freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt bzw. befindet sich dieser aktuell in Ausarbeitung. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Keine Haftung für Schreibfehler, Fehler oder Informationen.

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Letzte Änderung: 08.12.2024, 14:16:23 Uhr; Referenz-Nummer: 7678/92