Beschreibung
KFZ Werkstatt ausgestattet für den Start Ihres Betriebes
vermietet wird eine Kfz Werkstatt mit einer Betriebsanlagengenehmigung und mit einem gültigen Paragraph 57 A Bescheid und mit allen dazugehörigen Geräten für die Durchführung die eine Begutachtungsstelle vorsieht. Alle Geräte für die Durchführung für Paragraph 57 A sind ein Jahr alt und neuwertig. die Werkstatt ist mittels einer Klimaanlage beheizbar als sowohl kühlbar.
bei Anmietung ohne ablöse wäre der monatliche Mietzins 6000 netto mit einer sechsmonatigen Kaution.
bei Übernahme und Kauf der Geräte wäre eine ablöse von 150.000 netto und eine Miete von 4200 netto auch möglich und bei einer dreimonatigen Kaution.
mit Betriebsanlagengenehmigung
Lagebeschreibung
nähe Mödling, in Brunn am Gebirge