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Lichtdurchflutete Altbauwohnung in prachtvollem Gründerzeithaus nahe Karlsplatz

1040 Wien
143 m2
Wohnfläche
3.5
Zimmer
€ 1.430.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Ein idealer Ort für Altbauliebhaber, die Wert auf klassische Eleganz, ruhige Lage und zentrumsnahes Wohnen legen.

Zum Verkauf steht eine lichtdurchflutete Altbauwohnung im 1. Obergeschoss eines eindrucksvollen Gründerzeit-Eckhauses aus dem Jahr 1883. Das stilvolle Gebäude in späthistoristischer Architektur befindet sich an der ruhigen, charmanten Ecke Wohllebengasse / ArgentinierstraßeUmgeben von historischen Palais und Botschaftsresidenzen ist die Wohnung Teil eines der exklusivsten historischen Ensembles Wiens – nur wenige Gehminuten von der Karlskirche, dem Palais Schwarzenberg und dem Belvedere entfernt.

Die Wohnung ist nach Osten und Süden ausgerichtet und bietet einen schönen Ausblick auf die ruhige Wohllebengasse. Großzügige Fenster sorgen für ganztägige Helligkeit und unterstreichen gemeinsam mit der außergewöhnlichen Raumhöhe von ca. 3,74 m das besondere Altbauflair.

Raumaufteilung – großzügig und durchdacht

  • Repräsentativer Vorraum mit viel Platz und Garderobenmöglichkeit
  • Großzügiges, sonnendurchflutetes Wohnzimmer
  • Separate Küche mit ausreichend Platz
  • Zwei Schlafzimmer
  • Zwei Badezimmer
  • Separates Gäste-WC
  • Praktischer Abstellraum
  • Ruhiger Balkon (ca. 8 m², Hoflage) – derzeit in Fertigstellung

Lage – historisch, ruhig und urban zugleich

Die Wohllebengasse zählt zu den exklusivsten Wohnlagen des 4. Bezirks. Die ruhige, grüne Umgebung ist geprägt von prachtvollen Palais und Botschaften. Die neu gestaltete Argentinierstraße als Fahrradstraße und die verkehrsberuhigte Einbahnregelung schaffen eine urbane Oase mitten im Herzen Wiens.

Infrastruktur fußläufig erreichbar:

  • Supermarkt (Spar), Apotheke, Post
  • U1 Taubstummengasse
  • U1/U4 Karlsplatz
  • Straßenbahnlinien 1, D, 62
  • Zahlreiche Cafés und Restaurants
  • Karlskirche, Musikverein, Belvedere, Schwarzenbergplatz

 

 

 

 

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 14.08.2025, 09:39:58 Uhr; Referenz-Nummer: 1575/595