Beschreibung
Mitten im Grünen - in sehr angenehmer Lage in Alt-Liefering befindet sich diese schöne Wohnung...
Diese äußerst hübsche Wohnung befindet sich in einem neu errichteten Architekten-Haus in sonniger Lage mit nur 8 Einheiten. Die Infrastruktur ist sehr gut, denn sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs liegen in unmittelbarer Umgebung. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind ebenso gut erreichbar, wie der Autobahnanschluss Salzburg-Mitte. In nur wenigen Minuten erreichen Sie die Altstadt Salzburgs.
Mietbeginn : 1.Mai 2025
Bei Interesse senden Sie uns eine Mailanfrage .
Wir senden Ihnen alle Unterlagen zu und melden uns für den Besichtigungstermin bei Ihnen.
Die südwestliche Ausrichtung, der tolle Raumschnitt und die hochwertige moderne Ausstattung machen die Wohnung besonders attraktiv.
Die lichtdurchflutete Wohnung verfügt über:
- durchgängig hochwertige Parkettböden
- eine komplett eingerichtete helle moderne Küche vom Tischler
- ein großzügiges Duschbad mit Waschtisch und WC
mit großflächigen Feinsteinfliesen (Waschmaschinenanschluss wäre unterm Waschbecken möglich )
- einen praktischen Abstellschrank im Flur
- ein PKW-Abstellplatz ist im Mietpreis schon enthalten.
- eine allgemeine Waschküche (Waschmaschine/Trockner mit Münz-Zähler)
kann gerne von den Hausbewohnern mit genützt werden
- die Gartenmitbenutzung ist für alle Wohnungen im Haus möglich
Die Wohnung ist jederzeit verfügbar. Mietdauer 3 Jahre (Option auf Verlängerung gegeben)
- Miete: € 899,37.- inkl. 1 PKW-Abstellplatz inkl. Betriebskosten und Heizung
- Heizung: Gas/Fußbodenheizunglheizung
- Wohnfläche: ca. 32,00 m² + großer Balkon
- Kaution: 3 Bruttomonatsmieten in bar € 2 700,--
Gerne informieren wir Sie im Detail.
Bei Interesse senden Sie uns eine Mailanfrage .
Wir senden Ihnen alle Unterlagen zu und melden uns für den Besichtigungstermin bei Ihnen.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Hinweis: Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer ersuchen wir Sie um Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift bearbeiten können.
Ein Energieausweis gem. EAVG wurde vom Vermieter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht ab 1.1.2009 noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Pläne