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Stilvolle Altbauwohnung mit 162 m² in Gründerzeit-Eckhaus – Toplage nahe Karlsplatz

1040 Wien
162,36 m2
Wohnfläche
5
Zimmer
€ 1.600.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Inmitten eines der geschichtsträchtigsten Viertel Wiens, nur wenige Schritte von der Karlskirche, dem Palais Schwarzenberg und dem Belvedere entfernt, erwartet Sie diese außergewöhnliche Altbauwohnung mit ca. 162 m² Wohnfläche. Sie befindet sich im 1. Obergeschoss eines repräsentativen Gründerzeit-Eckhauses aus dem Jahr 1883 – einem architektonischen Juwel an der Ecke Wohllebengasse / Argentinierstraße, umgeben von prachtvollen Palais und Botschaftsresidenzen.

Schon beim Betreten der Wohnung spürt man den besonderen Charme vergangener Zeiten: Original erhaltene Flügeltüren, kunstvolle Stuckverzierungen und eine beeindruckende Raumhöhe von ca. 3,74 m verleihen jedem Raum eine elegante, zeitlose Atmosphäre.

Die Wohnung besticht durch ihre besondere Ecklage, wodurch sie den ganzen Tag über von einer Seite schön belichtet wird. Sie befindet sich in einem guten, bezugsfertigen Zustand, bietet jedoch auch Potenzial für individuelle Gestaltungsideen und persönliche Wohnträume.

Raumaufteilung – großzügig & repräsentativ

  • Großzügiger, einladender Vorraum mit Zugang zu sämtlichen Räumen
  • Vier helle, weitläufige Zimmer mit klassischem Altbauflair
  • Separate, gut geschnittene Küche
  • Zwei voll ausgestattete Bäder
  • Gäste-WC
  • Praktischer Abstellraum

Lage – historisch, ruhig und urban zugleich

Die Wohllebengasse zählt zu den exklusivsten Wohnlagen des 4. Bezirks. Die ruhige, grüne Umgebung ist geprägt von prachtvollen Palais und Botschaften. Die neu gestaltete Argentinierstraße als Fahrradstraße und die verkehrsberuhigte Einbahnregelung schaffen eine urbane Oase mitten im Herzen Wiens.

Infrastruktur fußläufig erreichbar:

  • Supermarkt (Spar), Apotheke, Post
  • U1 Taubstummengasse
  • U1/U4 Karlsplatz
  • Straßenbahnlinien 1, D, 62
  • Zahlreiche Cafés und Restaurants
  • Karlskirche, Musikverein, Belvedere, Schwarzenbergplatz

 

 

 

 

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 14.08.2025, 09:54:47 Uhr; Referenz-Nummer: 1575/594