Beschreibung
Diese gut angelegte im Jahre 2020 neu errichtete 2-Zimmerwohnung mit einer kleiner Loggia befindet sich im 1. DG mit Lift in einem wunderschönen Altbauhaus. Herrliche, begrünte und verkehrsberuhigte Wohnlage.
Es muss ein Nettoeinkommen von € 2.850,-- vorhanden sein
Behindertengerechter Lift für max. 8 Personen. Von der Wohnung bis in den Keller.
Raumaufteilung
Vom zentralen Vorzimmer gelangen Sie zum Wohnzimmer mit offener Einbauküche und Ausgang zur Süd-Ost-Loggia, weiters zum Schlafzimmer, Badezimmer mit Dusche, getrenntem WC, Abstellraum. Die Wohnräume sind lichtdurchflutet und bieten einen netten Ausblick. Die Küche besitzt einen Induktionsherd und ist komplett mit Markengeräten ausgestattet.
Informationen zum Objekt und zur Ausstattung
Diese exklusive Wohnung wird unbefristet vermietet
GEHOBENE AUSSTATTUNG Die Wohnräume sind mit Vinylböden ausgestattet, die Nassräume sind verfliest. HEIZUNG UND KÜHLUNG: Die Energieversorgung erfolgt jeweils mit einer reversiblen Luftwärmepumpe, welche die erforderliche Heiz- und Kühlleistung gewährleistet. Sonnenschutzverglasung.
Lage
Mit der U1 in 3 Fahrminuten zur City. Das riesige Naherholungsgebiet Prater und weitere Grünanlagen sind vor der Türe, auf sicheren Radwegen zur Donauinsel. Beste Infrastruktur - in wenigen Gehminuten erreichen Sie einen Billa. Sehr gute Verkehrsanbindung mit U1, U2 und S-Bahn, sowie die Straßenbahnlinie 5.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Susanne Lauterbach unter der Mobilnummer +43 664 91 40 320 und per E-Mail unter lauterbach@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
Pläne