Beschreibung
Zum Verkauf gelangt eine sanierungsbedürftige Altbauwohnung in einer der beliebtes Lagen des 2. Bezirks. Die Wohnung befindet sich im zweiten Obergeschoß eines Mittelzinshauses in unmittelbare Nähe des Augartens. Im Zuge des Dachgeschoßausbaus werden zwei Lifte errichtet, das Stiegenhaus modernisiert, die Steigleitungen erneuert und die Fassadengliederung wiederhergestellt.
Haus:
- Nähe: Taborstraße, Augarten, Schwedenplatz
- Lage: Sehr gut
- Lift: Nach DG-Ausbau
Objekt:
- Wohnnutzfläche: ca. 130,81 m²
- Stockwerk: 2.OG
- Zustand: unsaniert
- Ausrichtung: Westen
- Anzahl Zimmer: 5
- Anzahl Bäder: 1
- Anzahl WC: 1
- Keller: k.A.
- Zentral begehbar
Ausstattung:
- Heizquelle: Gas-Etagen
- Freifläche: keine
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist durch die Straßenbahnlinien 2, die Buslinie 5A und 5B sowie die U-Bahnlinie U2 ausgezeichnet. Die Infrastruktur ist durch das vielfältige Geschäftsangebot auf der Taborstraße und den nur wenige Gehminuten entfernten Karmelitermarkt ebenfalls hervorragend.
Für weitere Informationen, Besichtigungen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
KAUFNEBENKOSTEN:
+) 3% Maklerhonorar zzgl. 20% USt.
+) 3,5% Grunderwerbssteuer
+) 1,1% Grundbucheintragungsgebühr
Kosten der Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung durch Oberlojer Rechtsanwält:innen GmbH, Rotenturmstraße 16-18/Stiege 2/7. OG, 1010 Wien, 1,5 % des Kaufpreises zzgl. 20% USt., zzgl. Barauslagen und Beglaubigungskosten. Bei Fremdfinanzierung erhöht sich das Honorar um netto 0,3% des Kaufpreises auf 1,8 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt., zzgl. Barauslagen und Beglaubigungskosten.
INFORMATIONS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHTEN:
Beim gegenständlichen Angebot liegt ein wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen dem Verkäufer und der B2C Team Realtrade Immobilien Vermittlungs GmbH vor, der Immobilienmakler ist als Doppelmakler tätig. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer beantworten können!
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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