Beschreibung
Das Grundstück verfügt über insgesamt 1138 m² Fläche in einer leichten Hanglage. Angrenzend an das Grundstück liegen 3 Wohneinheiten sowie eine Gewerbeeinheit. Bekannt ist, dass auf den Parzellen max. je 3 Wohneinheiten auf 2 Geschossebenen (+ ausgebauter Dachboden und min. 12 Stellplätze) errichtet werden können.
Aufgrund der Flächenwidmung als Dorfgebiet gilt gem. Oö. ROG 1994 idgF. §22 (2):
„Als Dorfgebiete sind solche Flächen vorzusehen, die vorrangig für Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie für Gärtnereien, im Übrigen aber nur für Bauwerke und Anlagen bestimmt sind, die auch im Wohngebiet (Abs. 1) errichtet werden dürfen, wobei jedoch als Wohngebäude nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Geschoßen über dem Erdboden und einem Dachraum mit insgesamt höchstens drei Wohnungen und nur insoweit zulässig sind, als die dörfliche Struktur des Gebietes gesichert ist. Darüber hinaus dürfen in Dorfgebieten bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude für Wohn-, Verwaltungs-, Schulungs-, Seminar- und Lagerzwecke sowie für Klein- und Mittelbetriebe, die die Umgebung nicht wesentlich stören, unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 6 bis 8 verwendet werden; § 30 Abs. 7, 8 und 9 gelten sinngemäß.“
Die Bebaubarkeit wird also durch die Widmung als Dorfgebiet limitiert. Wohngebäude dürfen max. 2 Geschosse plus Dachraum sowie max. drei Wohneinheiten aufweisen.
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Pläne
Lagebeschreibung
Das Grundstück liegt in einer leichten Hanglage in einem kleinen Ort vor Eggelsberg.