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5122 Ach: Geräumige Vierzimmer Etagenwohnung zu vermieten!

5122 Ach / Oberösterreich
€ 1.122,48
Bruttomiete

Beschreibung

5122 Ach: Geräumige 4- Zimmerwohnung mit Balkon im 2. Obergeschoß (kein Lift) wird vermietet!

Zur Wohnung gehört noch ein Kellerabteil, Parkplätze sind für die Hausbewohner vorhanden, aber nicht zu den Wohnungen zugeordnet.

Die Heizkosten sind verbrauchsabhängig und liegen derzeit bei monatlich 111,80.- incl. Mwst.

Die Betriebskosten belaufen sich auf 130,68.- incl. Mwst.

Die Miete beträgt 880.- incl. Mwst. monatlich.

Somit ergibt sich eine Gesamtmiete monatlich von Euro 1122,48.- incl. Mwst.

Die Wohnung liegt in der Nähe eines Einkaufszentrums, sodass Sie alle wichtigen Nahversorger direkt vor Ort haben.

Eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist ebenfalls gegeben.

Energieausweis: HWB 135 kWh/m²a, fGEE 2,08

 

BESICHTIGUNG:
Jederzeit gerne nach telefonischer Terminvereinbarung mit Hr. Hermann Langanger unter der Telefonnummer 0676/ 83 66 77 82.

Für den Mieter provisionsfrei

Wir ersuchen Sie die freiwillige Mieterselbstauskunft ordnungsgemäß auszufüllen. 

Kaution: Euro 3000.- 

DETAILUNTERLAGEN:
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung bei Herrn Hermann Langanger unter der Telefonnummer 0676 83 667 782. Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn derImmobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter

 

 

 

 

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Lagebeschreibung

Zentrum und Grenze zu Deutschland fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 03.07.2025, 13:31:28 Uhr; Referenz-Nummer: 4489