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Bahnhofsnahe Mietwohnung inkl. Einbauküche mit Blick auf die Fußgängerzone

2700 Wiener Neustadt / Niederösterreich
2
Zimmer
64,5 m2
Nutzfläche
€ 641,33
Bruttomiete

Beschreibung

Obj. Nr.: 821

In der beliebten Fußgeherzone Herzog Leopold-Straße befindet sich in einem gepflegten Altstadthaus eine charmante, preiswerte Mietwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 64,50 m², welche ab 01. September 2026 neu vermietet werden darf.

Die großzügige 2-Zimmer-Mietwohnung teilt sich in ein weitläufiges, offenes Wohnzimmer mit moderner Einbauküche inkl. Elektrogeräten, einem geräumigen Schlafzimmer, einen praktischen Ankleideraum, einen Vorraum sowie ein Bad mit Badewanne inkl. Duschwand und einem separaten WC auf.

Das Badezimmer, welches vom Ankleidezimmer aus zu begehen ist, sowie der Vorraum sind neuwertig verfliest und sind die beiden großen Hauptzimmer mit hochwertigen Parkettböden ausgestattet.

Weiters ermöglichen die im 2. Stock befindlichen Fensterflächen ein angenehm helles Ambiente in den einzelnen Räumlichkeiten und kann man diese in ruhiger und dadurch gemütlicher Atmosphäre genießen.

Die traumhaft zentral gelegene Wohnimmobilie in unmittelbarer Haupt- und Domplatz- sowie Bahnhofsnähe mit zahlreichen, öffentlichen Parkarealen in der Umgebung wird zentral beheizt (eigene Zähler vorhanden / Jahresabrechnung nach Verbrauch) und vorerst auf 5 Jahre befristet vermietet.

Frei wählbare Parkflächen innerhalb einer Zone stehen überall in der näheren Umgebung zur Verfügung (Anrainer-Pickerl - Details siehe Beilagen).

Optional sind sogar fixe Parkflächen oder Garagenplätze (z. B. Theater-Garage) ganz in der Nähe und je nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis anmietbar.

 

mtl. Miete: € 431,74, zzgl. Betriebskosten á-conto € 151,29, zzgl. 10 % USt., BRUTTO gesamt € 641,33*

*zzgl. zzgl. Heizkosten á-conto € 79,73 inkl. 20 % USt. sowie zzgl. verbrauchsbezogener Kosten für Strom - Warmwasser mittels Boiler (nach Verbrauch / eigener Zähler vorhanden)

 

Kaution: € 2.200,-- pauschal

Möblage: die moderne Einbauküche und Badmöbel werden unentgeltlich mitvermietet

Mietvertragserrichtung: durch die zuständige Hausverwaltung

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 05.08.2026, 15:14:01 Uhr; Referenz-Nummer: 2442