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Entwicklungspotenzial in Bestlage: Dachausbauprojekt Landstraßer Hauptstraße

1030 Wien
645 m2
Wohnfläche
€ 650.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Projektbeschreibung

Die Liegenschaft Landstraßer Hauptstraße 133 bietet ein attraktives Ausbaupotenzial für Investoren, Projektentwickler und Bauträger. Insbesondere durch die zentrale Lage und die möglichen 645–670 m² zusätzliche Wohnnutzfläche im Dachbereich ergibt sich ein interessantes Entwicklungsprojekt.

  • Hohe Ausnutzbarkeit des Grundstücks laut Widmung
  • Technische Voraussetzungen für Aufzugsnachrüstung gegeben
  • Flexibilität in der Wohnraumgestaltung (Singlewohnungen, Maisonetten, mit/ohne Terrassen)
  • Positive Grundhaltung der Baubehörde (MA 37)

 

Lage, Objektbeschreibung und Verkehrsanbindung

Die Liegenschaft befindet sich in zentraler Lage im 3. Wiener Gemeindebezirk, direkt an der gut frequentierten Landstraßer Hauptstraße. Das bestehende Wohnhaus wurde um das Jahr 1885 errichtet und besteht aus einem straßen- und hofseitigen Bauteil, die gemeinsam einen U-förmigen Grundriss bilden. Erschlossen wird das Gebäude über zwei Treppenhäuser, die sich in den innenliegenden Ecken befinden. Zur Ausnutzbarkeit des Bauplatzes wurde eine Stellungnahme eines Architekten eingeholt und werden folgende Informationen diese Stellungnahme entnommen. 

Die Buslinie 47A führt an der Liegenschaft vorbei. Die U3-Station Kardinal-Nagl-Platz ist wenige Gehminuten entfernt. Die U4-Staton Wien Mitte ist in 10 Bus-Minuten erreichbar. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sind insbesondere auf der Landstraßer Hauptstraße fußläufig erreichbar. Der Rochusmarkt lädt kulinarisch ein. 

 

Widmung, Bauklasse und rechtlicher Rahmen

Gemäß dem aktuellen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan handelt es sich bei der Liegenschaft um gemischtes Baugebiet (GB) mit geschlossener Bauweise (g). Für den straßenseitigen Bauteil gilt Bauklasse IV, welche eine Gebäudehöhe von bis zu 21 Metern zulässt – in direkter Abhängigkeit zur Straßenbreite, die hier rund 28 Meter beträgt. Dies wurde auch im Zuge einer telefonischen Auskunft durch die MA 37 (Baupolizei) bestätigt.

 

Potenzial für Dachausbau und Aufstockung

Straßenseitig erlaubt der geltende Bebauungsplan eine Erhöhung der Gebäudehöhe von aktuell ca. 17,45 Metern auf maximal 21 Meter. Daraus ergibt sich ein mögliches Ausbaupotenzial für bis zu drei zusätzliche Dachgeschosse.

Hofseitig kann ein weiteres Dachgeschoss realisiert werden, wobei die Dachflächen entsprechend eingerückt und unter einer Neigung von 45° konzipiert werden müssen.

 

Wohnnutzfläche – Prognose für zusätzlich erzielbare Flächen

Nach Abzug von Technik-, Konstruktions- sowie Erschließungsflächen ergibt sich aus der Baumassenstudie ein realistisch einschätzbares zusätzliches Nutzungspotenzial von rund 645 bis 670 m² Wohnnutzfläche.

Die Aufteilung gestaltet sich wie folgt:

  • 1. Dachgeschoss (Straßen- und Hoftrakt): ca. 385–395 m²
  • 2. Dachgeschoss (nur straßenseitig): ca. 150–160 m²
  • 3. Dachgeschoss (nur straßenseitig): ca. 110–115 m²

Die tatsächliche erzielbare Fläche ist abhängig von der geplanten Anzahl an Wohnungen bzw. Maisonetten. Terrassenflächen wurden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

 

Erschließung & Barrierefreiheit – Aufzugsoptionen

Die Erschließung des bestehenden Gebäudes erfolgt über zwei Treppenhäuser, die jeweils über ein Fensterpodest verfügen. Für Stiege 1 und 2 kann ein Aufzug installiert werden.

 

 

 

 

Abstimmung mit Behörden (MA 37)

In einem Gespräch mit der zuständigen Baupolizei wurden die wichtigsten Annahmen zur Gebäudehöhe, Giebelfläche und Flächenwidmung bestätigt.

Wesentliche Punkte der Rückmeldung:

  • 21 m Gebäudehöhe straßenseitig zulässig
  • Max. Giebelfläche je Stiege: 100 m²
  • Hofseitiger Ausbau: ein Geschoss möglich
  • Aufbauten auf 1/3 der Dachlänge erlaub

 

Unterlagen

Neben der Stellungnahme zur Ausnützung des Bauplatzes liegt auch ein geotechnisches Gutachten vor und kann bei fortgesetzten Ankaufinteresse zur Verfügung gestellt werden. 

 

Haftungsausschluss / Disclaimer

Die vorliegende Zusammenstellung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf den zum Zeitpunkt der Ausarbeitung verfügbaren Informationen sowie den aktuellen rechtlichen und baurechtlichen Grundlagen. Dennoch kann keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der enthaltenen Angaben übernommen werden.

Alle Aussagen, insbesondere zu baulichen Möglichkeiten, Flächenangaben, Widmungen und behördlichen Einschätzungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft oder Zusicherung dar.

Die tatsächliche Umsetzbarkeit baulicher Maßnahmen ist stets im Einzelfall zu prüfen und hängt von einer Vielzahl technischer, rechtlicher und behördlicher Faktoren ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Erwerb oder einer weiteren Planung eine eigenständige Prüfung der Gegebenheiten sowie eine Rücksprache mit den zuständigen Behörden und Fachplanern durchzuführen.

Jegliche Haftung für etwaige direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung dieser Unterlagen entstehen könnten, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 30.07.2025, 14:24:07 Uhr; Referenz-Nummer: 5237/1275