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ERSTBEZUG: Studio/Atelier/Büro/Zweitwohnsitz mit Eigengarten in Innenstadtlage

3100 St. Pölten / Niederösterreich
26,99 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 551,99
Bruttomiete

Beschreibung

Zur befristeten Vermietung stehen drei Studios/Büros, welche sich im geräumigen Hinterhof einer Liegenschaft in der Fußgängerzone von St. Pölten befinden. Trotz der äußerst zentralen Lage verfügen die Einheiten über absolute Hofruhelage.

Lage: Fuhrmanngasse 2, 3100 Sankt Pölten

Es ist nicht möglich, einen Hauptwohnsitz anzumelden! Die Wohnung wird ohne Möblierung vergeben.

Die Eigengärten in den verschiedenen Größen laden dazu ein, zwischendurch auch einmal die Seele baumeln zu lassen. Es wurde bei der Sanierung speziell auf die alte Substanz Rücksicht genommen, unter anderem ökologische und nachhaltige Bauprodukte verwendet - so wurden etwa die Innenseiten der Aussenwände mit reinem Kalkputz und  Kalkfarbe versehen. Der Betonboden im Industial-Style verfügt über eine Fußbodenheizung und die modernen Bäder und Einbauküchen runden die Studios ab. Das Raumprogramm ist bis in Detail durchdacht und bietet auf kleinsten Raum alles notwendige, inkl. Aufstellplatz für eine Waschmaschine.

Das Gebäude befindet sich im Zentrum der Stadt, zum Bahnhof sind es fußläufig 10 Minuten. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie ein vielfältiges Gastroangebot finden Sie in unmittelbarer Nähe der Wohnung.

Die Wohnung steht ab sofort zu nachfolgenden Konditionen befristet auf 5 Jahre  zur Vermietung:

 

Studio 1

Studio 2

Studio 3

20,75

26,99

19,91

Mietzins (netto)

 

330,00

 

BK (netto)

 

53,61

 

Strom/Gas (netto)

 

76,38

 

Gesamt vermietet 551,99 vermietet

 

Wir bitten Sie, alle Anfragen schriftlich an uns zu richten.

 

Perfekte Verkehrsanbindung durch unmittelbare Anbindung an die städtische Buslinie und Westbahn.

Fußgängerzone mit diversen Einkaufsmöglichkeiten befindet sich vor der Haustür.

Bei Interessa an einer Anmietung biitte driekt mit Herrn Walter Jecel unter 0676-7003020 oder walter@jecel.at Kontakt aufnehmen.

 

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Lagebeschreibung

nahe Fußgängerzone

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 10.02.2025, 16:59:52 Uhr; Referenz-Nummer: 2201