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| NÄHE CITY PARK | GUTE ANBINDUNG | SEITENGASSENLAGE

8020 Graz / Steiermark
2
Zimmer
48,3 m2
Nutzfläche
€ 595,00
Bruttomiete

Beschreibung

Das Projekt befindet sich in einer Seitengassenlage nur einen Steinwurf vom City Park entfernt. 

Die Mietzinse verstehen sich inklusive der Betriebskosten und der Umsatzsteuer!

 

Genießen Sie die Lage zum Zentrum. 

Ein Tiefgaragenplatz kann nach Verfügbarkeit angemietet werden. Direkt vor dem Haus gibt es zonenfreie Parkplätze.

Im Gebäude ist ein Personenaufzug vorhanden, so gelangen Sie bequem zu Ihrer Wohnung.

 

Informationen zum Objekt und zur Ausstattung 

Das Objekt wird mittels Fernwärme beheizt. In den einzelnen Wohneinheiten finden Sie hochwertige Küchen samt Kühl-/Gefrierkombinationen, Kochfeldern, Backrohren sowie Geschirrspülern vor.

Im Badezimmer besteht die Möglichkeit, eine Waschmaschine anzuschließen. Die vorausgesetzten Anschlüsse sind vorhanden!

 

Lage

In dieser Lage sind Sie bestens an den öffentlichen- und Individualverkehr angebunden.

Raumaufteilung:

- Wohnzimmer mit voll ausgestatteter Küche

- 1 Schlafzimmer

- Vorzimmer

- Abstellraum

- Badezimmer mit Wanne

- Toilette

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume

Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau  Michaela Samt unter der Mobilnummer +43 660 31 35 274 und per E-Mail unter samt@decus.at persönlich zur Verfügung.

www.decus.at | office@decus.at 

 

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.

Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht. 

Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.

Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 04.08.2025, 12:57:15 Uhr; Referenz-Nummer: 1149372