Beschreibung
Zum Verkauf gelangt im sogenannten Lichthaus in der Saint-Julien-Straße 2 eine renovierungsbedürftige 2-Zimmer-Wohnung samt Tiefgaragenstellplatz.
Die zentrale Stadtlage zeichnet sich durch eine hervorragende Infrastruktur und ausgezeichnete Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz aus. Haltestellen mehrerer Stadtbuslinien befinden sich in direkt vor dem Gebäude. Das gemischte Wohn- und Geschäftshaus liegt in unmittelbarer Nähe zum Elisabethkai. Die Innenstadt oder der Salzburger Hauptbahnhof sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.
Die Wohnung weist eine Nutzfläche von über 48 m² auf und befindet sich im 4. Liftstock eines im Jahr 1974 errichteten größeren Wohnhauses. Mehrere Personenlifte sind vorhanden.
Die Wohnung unterteilt sich in Vorraum, Schrank- bzw. Abstellraum, Badezimmer mit Wanne, Handwaschbecken und Toilette, Küche, Schlafzimmer sowie Wohnraum mit Ausgang zum nördlich gelegenen Balkon bzw. Loggia.
Raumwärme und Warmwasser werden über das Fernwärmenetz der Salzburg AG geliefert.
Den Hausbewohnern stehen unter anderem Freizeiträume, Fahrradräume, eine große Waschküche und Trockenräume zur Verfügung.
Der Wohnung zugeteilt ist ein sperrbarer Abstellraum mit einer Nutzfläche von 3,20 m², welcher sich auf derselben Geschossebene wie die Wohnung befindet.
Zur Wohnung zugeteilt ist ein Tiefgaragenstellplatz, welcher noch nicht im Kaufpreis enthalten ist. Der Tiefgaragenstellplatz ist jedoch verpflichtend mit der Wohnung zu erwerben. Die Kaufsumme beträgt EUR 15.000,-. Die Gesamtkaufsumme für die Liegenschaft beträgt somit EUR 225.000,-.
Die monatliche Betriebs- und Heizkostenvorschreibung für das Jahr 2025 beträgt EUR 225,-. Die monatliche Rücklagenzuführung beträgt EUR 97,-. Das Rücklagenguthaben beträgt per 31.12.2024 EUR 239.000,-.
Die Wohnung befindet sich in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand.
Wichtiger Hinweis für Käufer:
Seit 1. April 2024 gilt eine Befreiung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Somit ist bei dieser Wohnung eine Ersparnis von bis zu EUR 5.175,- möglich. Zu beachten ist, dass die Begünstigung nur dann gewährt wird, wenn der Erwerb nachweislich zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses (Hauptwohnsitz) dient.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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