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Exklusive Büroflächen in der Wiener Innenstadt | ab 2026

1010 Wien

Beschreibung

Objekt und Lage:

Im Herzen der Wiener Innenstadt und in unmittelbarer Nähe zur Freyung befinden sich die zur Vermarktung gelangenden Büroflächen im Gebäude der Österreichischen Kontrollbank.

Die Büros im 5. OG werden einer hochwertigen Generalsanierung unterzogen und sind ab Jänner 2026 bezugsfertig.

Aufgrund des frühzeitigen Planungsstadiums können allfällige Wünsche des künftigen Mieters weitgehend berücksichtigt werden.

Die Büroflächen im 6. OG wurden bereits vom renommierten Österreichischen Architekten Krischanitz umgebaut und sollen nur funktional adaptiert werden. Sie wären bereits ab Jänner 2025 beziehbar.

Die Büros zeichnen sich durch ihren wunderschönen Ausblick auf die Wiener Innenstadt aus und werden nach modernstem Stand der Technik ausgestattet.
 

Der Zuritt erfolgt über ein besonders repräsentatives Foyer und Marmor-Stiegenhaus.
Durch ausgezeichnete Lage garantiert ein vielfältiges und hochwertiges Angebot an Restaurants, Cafés und Einkaufsmöglichkeiten sowie einer optimalen Verkehrsanbindung.
 

  • Bezugsfertig ab 2026 (6.OG) bzw. 2026 (5. OG)

 

Die Betriebskosten sind als zirka Angaben zu verstehen.

 

Ausstattung:

  • Flächenkühlung im 5. OG bzw. Deckenkonvektoren im 6. OG
  • Fernwärme, abgerechnet nach m2-Schlüssel
  • Hochwertige Sanitärgruppen
  • Vollausgestattete Teeküchen
  • EDV- Verkabelung (CAT 7)
  • Teppichböden im 5. OG und Parkettboden im 6. OG
  • Computergerechte Beleuchtung
  • Zutrittskontrolle
  • Zentraler Empfang im Foyer (EG)

 

Energieausweis liegt vor:

Heizwärmebedarf: 43,50kWh/m².a

 

Verkehrsanbindung:

U-Bahn: U1, U2, U3, Straßenbahn: D

 

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzl. Ust.

Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

 

Informationen und Besichtigung:

Für weitere Informationen und Besichtigungstermine steht Ihnen Frau Anita Kronaus-Buchegger unter +43 (1) 35 600 10 oder kronaus@decus.at gerne zur Verfügung! 

DECUS Immobilien GmbH

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, möchten wir Sie darüber informieren, dass ein Provisionsanspruch erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes besteht. Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unserseits ohne Gewähr. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nähere Informationen sowie unsere AGBs und Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Immobilien" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume

Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Mag. (FH) Anita Kronaus-Buchegger unter der Mobilnummer +43 664 16 096 66 und per E-Mail unter kronaus@decus.at persönlich zur Verfügung.

www.decus.at | office@decus.at 

 

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.

Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht. 

Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.

Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 05.06.2026, 09:59:46 Uhr; Referenz-Nummer: 1143516