Beschreibung
Objekt und Lage:
Das Projekt FRANCIS soll eine hervorragende Kombination aus Wohlfühlen und effizientem Arbeiten darstellen und somit eine untrennbare Einheit bilden, um die Produktivität ihrer
Mitarbeiter zu fördern. Seitens der Projektentwickler wird optimale Raumflexibilität und hochwertige Büroausstattung großgeschrieben.
Der Kopfbau am Julius Tandler Platz bleibt in seiner Grundstruktur erhalten, wir aber von Grund auf revitalisiert. Das Gebäude erhält drei weitere Neubauobergeschosse, Bestand wie Neubau
bieten zudem großzügige Terrassenflächen.
Abwechslungsreiche Gastronomie findet auf der dafür neu gestalteten und geöffneten Zwischenebene statt.
Das Erdgeschoss bietet Zugänge zum modernen Bahnhof und zu Geschäftslokalen.
Acht Stockwerke stehen für großflächige Büros in Citynähe bereit.
Das FRANCIS befindet sich in urbaner Lage in unmittelbarer Nähe zum Donaukanal. Neben der umfassenden Infrastruktur des Gebäudes (div. Restaurants/Cafes, BILLA, McDonalds, BIPA, Kieser Training, etc.) stehen am Vorplatz Imbiss-Stände mit unterschiedlichem Angebot zur Verfügung.
Die Flächenaufstellung beinhaltet die reine Bürofläche exkl. anteiliger Allgemeinfläche (ca. 6% Allgemeinflächenaufschlag).
Fertigstellung Q3/2024
Die Betriebskosten (inkl. Heizung und Kühlung) sind als zirka Angaben zu verstehen.
Miete, Terrasse: € 4,00 bis € 6,00/m²/Monat/netto
Ausstattung:
- Kühlbalken
- mechanische Be- und Entlüftung
- Doppelboden
- div. Restaurants und Lokale
- attraktive Außenbereiche
- in-house Garage
- Hotel im Areal
- großzügige Lagerflächen
Energieausweis liegt vor:
Heizwärmebedarf: 40kWh/m².a
Stellplätze:
Garage im Haus
Verkehrsanbindung:
U4 Friedensbrücke, Straßenbahn Linie 5, 33, D, Zug: div. S-Bahnen
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzl. Ust.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Informationen und Besichtigung:
Für weitere Informationen und Besichtigungstermine steht Ihnen Frau Mag. (FH) Anita Kronaus-Buchegger unter +43 (1) 35 600 10 oder kronaus@decus.at gerne zur Verfügung!
DECUS Immobilien GmbH
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, möchten wir Sie darüber informieren, dass ein Provisionsanspruch erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes besteht. Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unserseits ohne Gewähr. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Immobilien" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Mag. (FH) Anita Kronaus-Buchegger unter der Mobilnummer +43 664 16 096 66 und per E-Mail unter kronaus@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!