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2 Zimmer*Wohnung für Singles oder Studenten - ab August beziehbar

4020 Linz / Oberösterreich
38 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 550,00
Bruttomiete

Beschreibung

STUDENTEN AUFGEPASST! Ruhiges Wohnen in zentraler Lage - Miete ab August 2026


LAGE:
Diese hofseitig gelegene Wohnung im 1. OG befindet sich nahe dem Linzer Zentrum und dem Hauptbahnhof, zwischen Musiktheater oder Kepler Uni und HTL
Jeglicher Infrastruktur fußläufig erreichbar - Busanbindung vor der Haustüre.

AUSSTATTUNG:
Küche inkl. Waschmaschine sind Mietgegenstand (keine Ablöse).
Bad mit Dusche inkl. WC
Deckenbeleuchtung ist bereits vorhanden
Holzböden und hohe Raumhöhe für angenehmes Raumklima
Lift (fährt in den Halbstock)
Das Kellerabteil ist optional mit einem Aufpreis von € 11,- Bruttomiete berechnet.
Die Hausordnung besagt, dass es sich um eine NICHTraucherwohnung handelt und KEINE Haustiere erlaubt sind.

AUFTEILUNG:
Eingangsbereich,
1 Wohn/Schlafzimmer,
1 Duschbad inkl. WC,
1 Küche/Essen

KOSTEN:

Monatlich: Miete brutto Euro 459,80, Betriebskosten Euro 90,20; gesamte monatliche Belastung: Euro 550,-
Strom und Heizung werden nach Verbrauch vom jeweiligen Anbieter verrechnet.

Wir haben Ihr INTERESSE geweckt?
Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Karin Panholzer unter +43 650 5411309 gerne zu Verfügung.
Senden Sie bitte eine Email an panholzer@remax-joy.at

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden. Die tatsächlichen Abmessungen können vom Plan abweichen. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
Für Auskünfte und Angaben, die uns von Seiten der Eigentümer und Dritten zur Verfügung gestellt wurden, übernehmen wir keine Haftung.
Dieses Angebot ist unverbindlich und frei bleibend. Zwischenverwertung, Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten.
RE/MAX Joy erklärt, dass sie - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig für den Vermieter tätig ist.


 

 

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Letzte Änderung: 15.07.2026, 15:00:17 Uhr; Referenz-Nummer: 3828/768