Beschreibung
3,5-Zimmer-Wohnung mit Balkon in Linz zu vermieten!
Diese Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoß eines Wohnhauses nahe der Linzer Landstraße und verfügt über ca. 106m². Kein Lift vorhanden.
AUFTEILUNG:
- 2x Schlafzimmer
- Wohnzimmer
- Küche & Esszimmer
- Badezimmer mit Badewanne und Toilette
- Eingangsbereich
- Balkon
Die Elektrogeräte wie Ceranfeld, Backofen und Kühlschrank, sind vom Vormieter, es wird eventuell eine Ablöse verlangt.
Die Wohnung wird nicht weiter saniert oder adaptiert, vermietet wird wie liegt und steht.
Zusätzlich verfügt die Wohnung über ein eigenes und abschließbares Kellerabteil im UG des Gebäudes.
Darüber hinaus dient der Gemeinschaftsgarten allen Wohnungsmietern.
KONDITIONEN:
- Miete monatl.: € 892,78 inkl. USt
- Betriebskosten-Akonto monatl.: € 191,85 inkl. USt (exkl. Heizung, Warmwasser und Strom)
= GESAMTMIETE MONATL.: € 1.084,63 inkl. USt (inkl. Betriebskosten; exkl. Heizung, Warmwasser und Strom)
Die monatlichen Kosten für Heizung, Warmwasser & Strom sind nicht in den oben angeführten Kosten enthalten und werden je nach Verbrauch direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet.
Direkt vor dem Gebäude und in den umliegenden Straßen stehen für Sie und Ihre Gäste Parkplätze in der Kurzparkzone zur Verfügung.
Kaution: 3.200 €
Unverbindliches, freibleibendes Angebot. Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vom Abgeber erhalten - für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Mündliche Nebenabreden zum angebotenen Objekt bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für sämtliche behördliche Genehmigungen und Auflagen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Besichtigungen und Beratungen erfolgen kostenlos, lediglich im Falle einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit ist die gesetzliche bzw. angeführte Provision in Höhe von 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% Ust. zur Zahlung fällig. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Information zum Datenschutz unter www.nextimmobilien.at/datenschutz
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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