Beschreibung
Die Wohnung befindet sich im obersten Stock eines kürzlich neu sanierten Wohngebäudes und überzeugt durch ihre gelungene Grundrissgestaltung und ausgezeichneter Lage in einer verkehrsberuhigten Seitenstraße unweit des Linzer Zentrums.
Ein großzügiger Vorraum mit viel Platz für Garderobe, offen gestalteter Wohnbereich mit Zugang zur großen Loggia, gekonnt angeordneter Küche (möbliert), Bad/WC mit Dusche und Handtuchheizköper, separates WC und 2 Schlafzimmer bieten viel Freiraum für eine individuelle Nutzung.
Sämtliche Wohnräume sind mit Holzboden ausgestattet, Badezimmer, Vorraum und WC verfliest
Fußbodenheizung
Fernwärme (Vorschreibung erfolgt direkt mit Versorgungsunternehmen und ist verbrauchsabhängig!
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne stehen wir für weitere Details bzw. eine unverbindliche Besichtigung vor Ort zur Verfügung!
Petra Strobl – Mobil: 0664 24 773 58
Highlights
ruhige und dennoch zentrale Wohnlage
ausgezeichnete Infrastruktur (sämtliche erforderlichen Nahversorger in unmittelbarer Nähe)
hervorragende öffentliche Verkehrsanbindung (Bus, Straßenbahn, Bahnhof fußläufig erreichbar)
unbefristetes Mietverhältnis
Fußbodenheizung – Fernwärme (Heizkosten werden direkt abgerechnet)
qualitativ hochwertige Ausstattung (Böden, Sanitärausstattung, Handtuchheizkörper, …)
Fahrradraum, Allgemeingarten
Lift
Kellerabteil
Sicherheitswohnungstüren
perfekte Lage in einer aufstrebenden Wohngegend
ruhiger, begrünter Innenhof zur Mitbenutzung für alle Bewohner
HINWEIS: Das Objekt wurde unter Zuhilfenahme von Fördermittelt saniert / errichtet:
W I C H T I G: Aufgrund von Annuitätenzuschüssen des Landes OÖ sind folgende Einkommens-Höchstgrenzen einzuhalten: 1 – Personen Haushalt € 50.000,00 netto pro Jahr 2 – Personen Haushalt
€ 85.000,00 netto pro Jahr (Ehepaare auch, wenn nur eine Person als Hauptmieter auftritt) + jedes Kind im Haushalt € 7.500,00 + jedes Kind, für das Unterhalt bezahlt wird € 7.500,00 Es gilt das Jahresnettoeinkommen des
abgelaufenen Kalenderjahres (oder der Durchschnitt der letzten drei Jahre), welches mittels Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen ist. Für diese Wohnung muss der
Hauptwohnsitz – unter Aufgabe aller Nebenwohnsitze – angemeldet werden. Der Mieter muss österreichischer Staatsbürger (oder gleichgestellt) und volljährig sein.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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