Beschreibung
Nippongasse 1220 Wien – Zuhause beim Kirschblütenpark
Ausstattung
- Tischler-Küche samt Geräten (Geschirrspüler, Kühlschrank und Herd) ausgestattet
- Eichenparkettboden in sämtlichen Wohn- und Schlafräumen
- Fußbodenheizung
- Internetanschluss / Glasfaseranschluss
- Kunststofffenster mit 2-fach Verglasung
- Video-Gegensprechanlage mit Monitor
- Kellerabteile
- Fahrrad- und Kinderwagen-Abstellräume
Die Wohnung liegt im 3. Liftstock, ist südseitig ausgerichtet und teilt sich auf wie folgt:
- Vorzimmer
- Wohn-/Esszimmer mit offener Küche und Zugang zum Balkon
- Schlafzimmer
- Badezimmer (Dusche, Waschbecken, Waschmaschinenanschluss)
- Abstellraum
- Balkon südseitig (ca. 5,78 m²)
- ein Kellerabteil steht zur Verfügung
Die Wohnung ist derzeit befristet vermietet für 505,-€ netto bis zum 14.12.2026.
Anlegerpreis 250.000€ zzgl. 20% USt.
Die Umsatzsteuer kann direkt überrechnet werden und bei ordnungsgemäßer Vermietung wieder zurückgeholt werden.
Infrastruktur und öffentliche Verkehrsmittel
Fußläufige Nähe zu allen wichtigen Nahversorgern
Durch den Park zur U1/Kagran und zum EKZ Donauzentrum
In nur 5 Minuten mit dem Rad zum Erholungsgebiet Alte Donau und ein Stückchen weiter zur Donauinsel
Bildungscampus in der Attemsgasse und die Vetmeduni Vienna finden Sie in unmittelbarer Umgebung
U1, Straßenbahnlinien 25 und 26, Buslinie 27 A
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Dr. Marc Berger unter der Mobilnummer +43 660 316 00 72 und per E-Mail unter berger@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
Pläne