Beschreibung
Diese gemütliche Wohnung in der 2. Etage bietet auf 41,74 m² ein perfektes Zuhause für junge Pärchen, die Wert auf Komfort und eine gute Lage legen.
- Lage: 1120 Wien – ein lebendiges und familienfreundliches Viertel
- Wohnfläche: 41,74 m² mit 2 gut geschnittenen, zentral begehbaren, Zimmern
- Kaufpreis: € 100.000,00 – ein attraktives Angebot für diese Lage
- Verkehrsanbindung: Hervorragend angebunden mit Bus, U-Bahn, Straßenbahn und Bahnhof in unmittelbarer Nähe – ideal für den täglichen Arbeitsweg und Freizeitaktivitäten
- Infrastruktur: Arzt, Apotheke, Klinik, Schulen, Kindergarten, Universität, Höhere Schule, Supermarkt, Bäckerei und ein großes Einkaufszentrum ist in unmittelbarer Nähe zu erreichen
- Objektdaten: Vorraum, Küche mit allen Küchengeräten, Bad mit Dusche, WC, Wohn- und Schlafraum. Böden: Holz und Fliesen. Tw neue Kunststofffenster
Monatliche BK-Vorschreibung durch die Hausverwaltung: aktuell € 206,98 inkl. WW, USt und Rep.Fond. Die Höhe des Rep.Fonds beträgt per 12/2025 € 61.466
Die Wohnung ist dzt noch bis 2.3.2029 befristet vermietet, die jährlichen Mieteinnahmen betragen 4.287,48 €
Die Angaben beruhen auf Informationen der Eigentümer und/oder Dritter und sind daher ohne Gewähr.
Es wird auf das wirtschaftliche Naheverhältnis zum Verkäufer hingewiesen. Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!